Handänderung — Elektrokontrolle vor / nach Eigentümerwechsel
Bei Liegenschaftsverkauf oder -kauf ist der Stand des Sicherheitsnachweises ein häufiger Streitpunkt. especta gmbh klärt den Kontrollstand, prüft vorhandene Unterlagen und führt — falls nötig — eine ausserordentliche Kontrolle durch.
Worum es geht
Bei einer Handänderung ist juristisch nicht zwingend eine sofortige Kontrolle erforderlich — entscheidend ist die laufende Kontrollperiode. Wirtschaftlich ist es jedoch sinnvoll, den Stand zu kennen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Ablauf in 5–7 Schritten
- Aktenprüfung: Vorhandene SiNas, Protokolle, Umbaudokumentation auswerten.
- Bewertung: Aktualität und Vollständigkeit; offene Risiken (Umbau ohne SiNa, alter Stand).
- Empfehlung: Klar, ob eine ausserordentliche Kontrolle vor oder nach Übergang sinnvoll ist.
- Optionale Kontrolle: Falls beauftragt — Sicht-, Mess- und Funktionsprüfungen.
- Dokumentation: SiNa und Mängelliste, übergabefähig an die neue Eigentümerschaft.
Was Sie bereitstellen sollten
- Letzter Sicherheitsnachweis
- Letztes Mess- und Prüfprotokoll
- Unterlagen zu Umbauten seit dem letzten SiNa
- Verkaufsdokumentation, falls relevant
- Zugang zur Liegenschaft am Kontrolltag
Was inkludiert ist
- Aktenprüfung der vorhandenen Unterlagen
- Schriftliche Einschätzung zum Kontrollstand
- Empfehlung zum weiteren Vorgehen
- Optionale ausserordentliche Kontrolle mit SiNa
Was nicht inkludiert ist
- Liegenschaftsbewertung, Schätzungen, Garantien
- Mängelbehebung
- Vertretung gegenüber Käufer / Verkäufer in juristischen Verhandlungen
Preisorientierung
Aufwandabhängig. Die reine Aktenprüfung ist gering; eine zusätzliche Kontrolle entspricht im Wesentlichen einer periodischen Kontrolle.
Häufige Fragen
Ist bei jedem Verkauf eine Kontrolle Pflicht?
Nein. Massgeblich ist die laufende Kontrollperiode. Eine ausserordentliche Kontrolle ist aber häufig wirtschaftlich sinnvoll.
Wer trägt die Kosten — Käufer oder Verkäufer?
Vertraglich frei vereinbar. In der Praxis gehört es zur Verhandlung; oft trägt sie die Verkäuferschaft, um den Verkaufsprozess zu erleichtern.
Sollte die Kontrolle vor oder nach Übergang erfolgen?
Ideal vor Übergang — dann ist die Mängellage Verhandlungsgegenstand.
Was, wenn keine Unterlagen mehr da sind?
Dann erfasst eine ausserordentliche Kontrolle den aktuellen Stand neu.
Werden auch ältere Häuser ohne SiNa abgedeckt?
Ja, mit etwas mehr Vorbereitungsaufwand. Eine kurze Beschreibung von Baujahr und bekannten Umbauten hilft.
Weiterführende Seiten
EFH-Eigentümer, Stockwerkeigentum, Handänderung, Einzelobjekt.
Mehrere Liegenschaften, periodische Kontrollen, Mängelnachgänge koordiniert.
Schluss- und Abnahmekontrollen, PV, wiederkehrende Zusammenarbeit.
Kontrollgrund klären lassen
Senden Sie Objektadresse, Kontrollgrund, Fristen und vorhandene Unterlagen. especta gmbh prüft Umfang und mögliche Termine nach Verfügbarkeit und Projektumfang.
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