Leistung

Handänderung — Elektrokontrolle vor / nach Eigentümerwechsel

Bei Liegenschafts­verkauf oder -kauf ist der Stand des Sicherheitsnachweises ein häufiger Streitpunkt. especta gmbh klärt den Kontroll­stand, prüft vorhandene Unterlagen und führt — falls nötig — eine ausser­ordentliche Kontrolle durch.

Worum es geht

Bei einer Handänderung ist juristisch nicht zwingend eine sofortige Kontrolle erforderlich — entscheidend ist die laufende Kontroll­periode. Wirtschaftlich ist es jedoch sinnvoll, den Stand zu kennen, um spätere Über­raschungen zu vermeiden.

Ablauf in 5–7 Schritten

  1. Aktenprüfung: Vorhandene SiNas, Protokolle, Umbau­dokumentation auswerten.
  2. Bewertung: Aktualität und Vollständigkeit; offene Risiken (Umbau ohne SiNa, alter Stand).
  3. Empfehlung: Klar, ob eine ausser­ordentliche Kontrolle vor oder nach Übergang sinnvoll ist.
  4. Optionale Kontrolle: Falls beauftragt — Sicht-, Mess- und Funktions­prüfungen.
  5. Dokumentation: SiNa und Mängelliste, übergabefähig an die neue Eigentümer­schaft.

Was Sie bereitstellen sollten

  • Letzter Sicherheits­nachweis
  • Letztes Mess- und Prüfprotokoll
  • Unterlagen zu Umbauten seit dem letzten SiNa
  • Verkaufsdokumentation, falls relevant
  • Zugang zur Liegenschaft am Kontrolltag

Was inkludiert ist

  • Aktenprüfung der vorhandenen Unterlagen
  • Schriftliche Einschätzung zum Kontroll­stand
  • Empfehlung zum weiteren Vorgehen
  • Optionale ausser­ordentliche Kontrolle mit SiNa

Was nicht inkludiert ist

  • Liegenschafts­bewertung, Schätzungen, Garantien
  • Mängelbehebung
  • Vertretung gegenüber Käufer / Verkäufer in juristischen Verhandlungen

Preisorientierung

Aufwand­abhängig. Die reine Aktenprüfung ist gering; eine zusätzliche Kontrolle entspricht im Wesentlichen einer periodischen Kontrolle.

Zur Preisorientierung auf der Startseite →

Häufige Fragen

Ist bei jedem Verkauf eine Kontrolle Pflicht?

Nein. Massgeblich ist die laufende Kontroll­periode. Eine ausser­ordentliche Kontrolle ist aber häufig wirtschaftlich sinnvoll.

Wer trägt die Kosten — Käufer oder Verkäufer?

Vertraglich frei vereinbar. In der Praxis gehört es zur Verhandlung; oft trägt sie die Verkäufer­schaft, um den Verkaufs­prozess zu erleichtern.

Sollte die Kontrolle vor oder nach Übergang erfolgen?

Ideal vor Übergang — dann ist die Mängellage Verhandlungs­gegenstand.

Was, wenn keine Unterlagen mehr da sind?

Dann erfasst eine ausser­ordentliche Kontrolle den aktuellen Stand neu.

Werden auch ältere Häuser ohne SiNa abgedeckt?

Ja, mit etwas mehr Vorbereitungs­aufwand. Eine kurze Beschreibung von Baujahr und bekannten Umbauten hilft.

Privatkunden

EFH-Eigentümer, Stockwerkeigentum, Handänderung, Einzelobjekt.

info@especta.ch
071 511 51 55

Verwaltungen

Mehrere Liegenschaften, periodische Kontrollen, Mängelnachgänge koordiniert.

info@especta.ch
071 511 51 55

Installateure

Schluss- und Abnahmekontrollen, PV, wiederkehrende Zusammenarbeit.

info@especta.ch
071 511 51 55

Kontrollgrund klären lassen

Senden Sie Objektadresse, Kontrollgrund, Fristen und vorhandene Unterlagen. especta gmbh prüft Umfang und mögliche Termine nach Verfügbarkeit und Projektumfang.

Kontakt aufnehmen